2.1 Regeln und Infos zur Stadtverwaltung auf dem Wirtschafts-Server von ElderCraft
Regeln
1. Städte allgemein
- Jeder Spieler darf maximal eine Stadt besitzen.
- Jeder Account darf maximal in einer Stadt einen Rang begleiten.
- Städte dürfen nicht verkauft oder weitergegeben werden.
- Zu jeder Stadt müssen individuelle Stadtregeln vom Stadtherr erstellt werden. Diese müssen im Forum veröffentlicht werden.
2. Verwaltung eines Grundstücks in Städten
- Sollte das Grundstück von einem Spieler verkauft werden, unbebaut sein und niemand kauft es, weil der Preis zu hoch ist, kann der Stadtherr nach 2 Wochen eine Reduzierung des Verkaufspreises auf Stadtniveau fordern.
- Nach dem Erwerb eines Grundstücks kann der Stadtherr dem neuen Eigentümer keinen Preis zum weiterverkaufen vorschreiben. Grundstücke dürfen jedoch nicht weit unter Wert verscherbelt werden.
- Grundstücke müssen nach folgendem Schema benannt werden: s001-WUNSCHNAME
Zuerst die Stadtnummer, gefolgt von einem Bindestrich und einer selbst zu wählenden Zusatzbezeichnung.
Namen die das Grundstück als Starter- oder Anfänger-Grundstück deklarieren oder darauf andeuten sind verboten! - Gasthauszimmer müssen nach folgendem Schema benannt werden: s001-zimmer-01
Zuerst die Stadtnummer, gefolgt von einem Bindestrich und dem Wort “zimmer”, gefolgt von einem weiteren Bindestrich und dann einer aufsteigenden Zahl. - Shops müssen nach folgendem Schema benannt werden: s001-shop-01
Zuerst die Stadtnummer, gefolgt von einem Bindestrich und dem Wort “shop”, gefolgt von einem weiteren Bindestrich und dann einer aufsteigenden Zahl.
3. Stadtherr – Pflichten und Rechte
- Nach 2 Wochen unangemeldeter Inaktivität des Stadtherrn kann eine Stadt enteignet werden.
- Sollte ein Stadtherr regelmäßig online kommen, allerdings sich nicht um seine Stadt kümmern, kann diese enteignet werden.
- Stadtherren dürfen keine Grundstücke in ihrer eigenen Stadt bewirtschaften! Ausnahme bildet die Stadt selbst und die ÖFFENTLICHE Stadtfarm.
- Die Grundstückspreise einer Stadt bestimmt der Stadtherr, jedoch muss der Preis MINDESTENS 40.000 Taler betragen.
- Bei Vollstreckung einer Enteignung muss der Stadtherr/2. Stadtherr sich an die Ankündigungsschilder stellen und dort ein Ticket schreiben.
- Enteignungs-Tickets zu erstellen bevor die dafür erforderlichen Begebenheiten gegeben sind ist strafbar und wird mit einer Gebühr belegt.
- NUR der Stadtherr kann einen 2.Stadtherrn, Kaufmann und Gastwirt bestimmen.
- Ein Stadtherr darf Mietschilder nicht zubauen – in keinem Fall!
- Solange ein einziges Grundstück der Stadt verkauft ist, muss der Stadtherr dafür sorgen, dass man die Stadt über den NPC betreten kann. Der Zugang zu den Grundstücken muss gewährleistet sein.
- Bei Vorhaben einer Bauregeländerung (auch wenn man die Stadt frisch erworben hat) MUSS dies vorher mit dem Imperator abgesprochen werden. Sollte eine Änderung bestehende Grundstücke betreffen die einem Spieler gehören wird der Änderung im Normalfall nicht Statt gegeben.
- Bei genehmigter Bauregeländerung einer Stadt müssen am Stadtspawn und an ALLEN betroffenen Grundstücken Schilder mit evtl. Umbauaufforderungen 30 TAGE stehen – sonst wird nicht enteignet! Die Schilder müssen mit 2 roten Wollblöcken direkt am Grundstück gekennzeichnet und penetrant deutlich zu sehen sein, damit der GS-Besitzer die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren.
- Nach 30 Tagen unangemeldeter Inaktivität eines Grundstückbesitzers kann der Stadtherr das Grundstück ohne Ankündigung enteignen lassen. (Durch ein Schild mit Abwesenheitsnotiz kann dies maximal auf 60 Tage GESAMTZEIT erhöht werden!).
- Nach 14 Tagen ab dem Aufstellen einer Enteignungsandrohung aufgrund einer Stadtregelmissachtung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen. Sollte der Spieler seit Aufstellen des Schildes offline sein tritt 3.12 in Kraft.
- Ist ein Spieler gebannt, ist dies irrelevant für eine Enteignung, da der Ban aufgehoben werden kann. Es gilt die allgemeine Frist wie unter Punkt 3.12!
- Ein Stadtherr hat ohne jegliche Widerworte die Entscheidung des Teams zu akzeptieren, ob enteignet wird oder nicht. Es wird u.U. noch versucht, den Besitzer zu erreichen.
- Ein Stadtherr muss genug Bargeld haben um seine Stadtsteuern zu zahlen. Sollte sein Bargeld ins Minus gehen kann die Stadt enteignet werden.
4. 2.Stadtherr
- Ein 2.Stadtherr kann in einer Stadt dasselbe wie der Stadtherr und ist rechtlich auch so zu handhaben.
- kann zu jeder Zeit ohne Angaben von Gründen oder Fristen vom 1.Stadtherr gekündigt werden
- kann eine Stadt nicht abgeben.
- zählt nicht als Ersatz bei Aktivitätskontrolle des Stadtherrn.
- kann keinen nachfolgenden 2. Stadtherr, Gastwirt oder Kaufmann bestimmen.
- hat ein Vorkaufsrecht wenn der Stadtherr die Stadt abgibt oder enteignet bekommt.
5. Kaufmann
- muss vom Stadtherrn ernannt werden.
- ist nicht kündbar, solange er sich an die Regeln hält.
- darf nur in einer Stadt mit der nötigen Erweiterung sein Kaufzentrum führen.
- muss alle seine Verkaufsräume übersichtlich in einem Gebiet haben.
- bestimmt für die Räume die Höhe der Miete selbst.
- darf nur Mietschilder mit einer fixen Laufzeit von 10 Tagen erstellen.
- darf keinen Zugriff auf Inhalte der Vermieteten Shops ausüben!
- darf Mietschilder in keinem Fall zubauen, außer es fand ein Kaufmannswechsel statt und ein Mieter eines Shops hat ein Vormietsrecht. NUR nach Rücksprache und Anweisung eines Richter+ ist ein Zubauen gestattet. Das Vormietsrecht besteht immer so lange wie die maximale Länge der Mietzeit betragen kann.
- gehören keine Inhalte in Verkaufsräumen, die ein Mieter liegen gelassen hat. Diese werden ausnahmslos entfernt!
- darf die Mietpreise nur ändern solange das Mietschild nicht aktiviert ist.
- darf keinen Marktstand am Spawn oder in anderen Malls mieten! Er soll dafür sorgen, dass seine EIGENE Mall floriert!
- darf einen Shop in seiner Mall haben ohne ein Mietsschild zu nutzen. Dieser Raum zählt aber als Verkaufsraum.
- muss wöchentlich je Verkaufsraum 2000 Taler Steuern an den Stadtherrn zahlen.
- darf Shops in einer maximalen Größe von 5000 Volumenblöcken erstellen.
6. Gastwirt
- muss vom Stadtherrn ernannt werden.
- ist nicht kündbar, solange er sich an die Regeln hält.
- darf nur in einer Stadt mit der nötigen Erweiterung sein Gasthaus führen.
- muss alle seine Gasthauszimmer übersichtlich in einem Gebiet haben.
- darf nur Mietsschilder mit einer Laufzeit von 5 Tagen erstellen.
- bestimmt für die Zimmer die Höhe der Miete selbst.
- darf keinen Zugriff auf Inhalte der Vermieteten Zimmer ausüben!
- darf Mietschilder in keinem Fall zubauen, außer es fand ein Gastwirtwechsel statt und ein Mieter eines Zimmers hat ein Vormietsrecht. NUR nach Rücksprache und Anweisung eines Richter+ ist ein Zubauen gestattet. Das Vormietsrecht besteht immer so lange wie die maximale Länge der Mietzeit betragen kann.
- gehören keine Inhalte in Zimmern, die ein Mieter liegen gelassen hat.
- darf die Mietpreise nur ändern solange das Mietschild nicht aktiviert ist.
- muss wöchentlich je Zimmer 500 Taler Steuern an den Stadtherrn zahlen.
- muss Zimmer mit folgenden Mindestmaßen definieren: Fläche 20 Block, Höhe 2 Block, je Schenkel 3 Block.
7. Events
- Jegliche Art von Events müssen angemeldet werden.
Events sind Veranstaltungen oder Aktionen die beworben werden um andere Spieler anzulocken oder zu unterhalten. - Das bewerben von kleineren Geschenken oder üblichen Mitgaben beim kauf eines neuen Grundstücks in der Stadt werden nicht als Event gewertet.
z.B. Stadtfarm, Paket Essen als Empfang, kostenlose Tiere oder Samen um eine Farm aufzubauen.
8. Sondervereinbarungen
- Bauliche Sondervereinbarungen jeglicher Art sind gestattet.
- Es ist erlaubt und erwünscht, bei Grundstücksgebieten auf gleichbleibende Sondervereinbarungen in den Regeln hinzuweisen. Es ist allerdings kein Ersatz für die eigentliche Sondervereinbarung. Diese muss erstellt werden.
- Vorgaben zum Verhalten von Besitzer oder Stadtherr sind nicht gestattet.
- Vereinbarungen dürfen nicht auf Namen von Spielern oder Städten bezogen werden. Die Stadt wird mit der Stadtnummer angegeben. Der/die Besitzer/in eines Grundstücks wird mit “der/die Grundstücksbesitzer/in” angegeben.
- Es ist strengstens untersagt, Spieler zu Änderungen von Sondervereinbarungen zu zwingen oder zu drängen.