2.1 Regeln und Infos zur Stadtverwaltung auf dem Wirtschafts-Server von ElderCraft

2.1 Regeln und Infos zur Stadtverwaltung auf dem Wirtschafts-Server von ElderCraft

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Regeln

1. Städte allgemein

  1. Jeder Spieler darf maximal eine Stadt besitzen.
  2. Jeder Account darf maximal in einer Stadt einen Rang begleiten.
  3. Städte dürfen nicht verkauft oder weitergegeben werden.
  4. Zu jeder Stadt müssen individuelle Stadtregeln vom Stadtherr erstellt werden. Diese müssen im Forum veröffentlicht werden.

 

2. Verwaltung eines Grundstücks in Städten

  1. Sollte das Grundstück von einem Spieler verkauft werden, unbebaut sein und niemand kauft es, weil der Preis zu hoch ist, kann der Stadtherr nach 2 Wochen eine Reduzierung des Verkaufspreises auf Stadtniveau fordern.
  2. Nach dem Erwerb eines Grundstücks kann der Stadtherr dem neuen Eigentümer keinen Preis zum weiterverkaufen vorschreiben. Grundstücke dürfen jedoch nicht weit unter Wert verscherbelt werden.
  3. Grundstücke müssen nach folgendem Schema benannt werden: s001-WUNSCHNAME
    Zuerst die Stadtnummer, gefolgt von einem Bindestrich und einer selbst zu wählenden Zusatzbezeichnung.
    Namen die das Grundstück als Starter- oder Anfänger-Grundstück deklarieren oder darauf andeuten sind verboten!
  4. Gasthauszimmer müssen nach folgendem Schema benannt werden: s001-zimmer-01
    Zuerst die Stadtnummer, gefolgt von einem Bindestrich und dem Wort “zimmer”, gefolgt von einem weiteren Bindestrich und dann einer aufsteigenden Zahl.
  5. Shops müssen nach folgendem Schema benannt werden: s001-shop-01
    Zuerst die Stadtnummer, gefolgt von einem Bindestrich und dem Wort “shop”, gefolgt von einem weiteren Bindestrich und dann einer aufsteigenden Zahl.

 

3. Stadtherr – Pflichten und Rechte

  1. Nach 2 Wochen unangemeldeter Inaktivität des Stadtherrn kann eine Stadt enteignet werden.
  2. Sollte ein Stadtherr regelmäßig online kommen, allerdings sich nicht um seine Stadt kümmern, kann diese enteignet werden.
  3. Stadtherren dürfen keine Grundstücke in ihrer eigenen Stadt bewirtschaften! Ausnahme bildet die Stadt selbst und die ÖFFENTLICHE Stadtfarm.
  4. Die Grundstückspreise einer Stadt bestimmt der Stadtherr, jedoch muss der Preis MINDESTENS 40.000 Taler betragen.
  5. Bei Vollstreckung einer Enteignung muss der Stadtherr/2. Stadtherr sich an die Ankündigungsschilder stellen und dort ein Ticket schreiben.
  6. Enteignungs-Tickets zu erstellen bevor die dafür erforderlichen Begebenheiten gegeben sind ist strafbar und wird mit einer Gebühr belegt.
  7. NUR der Stadtherr kann einen 2.Stadtherrn, Kaufmann und Gastwirt bestimmen.
  8. Ein Stadtherr darf Mietschilder nicht zubauen – in keinem Fall!
  9. Solange ein einziges Grundstück der Stadt verkauft ist, muss der Stadtherr dafür sorgen, dass man die Stadt über den NPC betreten kann. Der Zugang zu den Grundstücken muss gewährleistet sein.
  10. Bei Vorhaben einer Bauregeländerung (auch wenn man die Stadt frisch erworben hat) MUSS dies vorher mit dem Imperator abgesprochen werden. Sollte eine Änderung bestehende Grundstücke betreffen die einem Spieler gehören wird der Änderung im Normalfall nicht Statt gegeben.
  11. Bei genehmigter Bauregeländerung einer Stadt müssen am Stadtspawn und an ALLEN betroffenen Grundstücken Schilder mit evtl. Umbauaufforderungen 30 TAGE stehen – sonst wird nicht enteignet! Die Schilder müssen mit 2 roten Wollblöcken direkt am Grundstück gekennzeichnet und penetrant deutlich zu sehen sein, damit der GS-Besitzer die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren.
  12. Nach 30 Tagen unangemeldeter Inaktivität eines Grundstückbesitzers kann der Stadtherr das Grundstück ohne Ankündigung enteignen lassen. (Durch ein Schild mit Abwesenheitsnotiz kann dies maximal auf 60 Tage GESAMTZEIT erhöht werden!).
  13. Nach 14 Tagen ab dem Aufstellen einer Enteignungsandrohung aufgrund einer Stadtregelmissachtung kann der Stadtherr das Grundstück enteignen lassen. Sollte der Spieler seit Aufstellen des Schildes offline sein tritt 3.12 in Kraft.
  14. Ist ein Spieler gebannt, ist dies irrelevant für eine Enteignung, da der Ban aufgehoben werden kann. Es gilt die allgemeine Frist wie unter Punkt 3.12!
  15. Ein Stadtherr hat ohne jegliche Widerworte die Entscheidung des Teams zu akzeptieren, ob enteignet wird oder nicht. Es wird u.U. noch versucht, den Besitzer zu erreichen.
  16. Ein Stadtherr muss genug Bargeld haben um seine Stadtsteuern zu zahlen. Sollte sein Bargeld ins Minus gehen kann die Stadt enteignet werden.

 

4.  2.Stadtherr

  1. Ein 2.Stadtherr kann in einer Stadt dasselbe wie der Stadtherr und ist rechtlich auch so zu handhaben.
  2. kann zu jeder Zeit ohne Angaben von Gründen oder Fristen vom 1.Stadtherr gekündigt werden
  3. kann eine Stadt nicht abgeben.
  4. zählt nicht als Ersatz bei Aktivitätskontrolle des Stadtherrn.
  5. kann keinen nachfolgenden 2. Stadtherr, Gastwirt oder Kaufmann bestimmen.
  6. hat ein Vorkaufsrecht wenn der Stadtherr die Stadt abgibt oder enteignet bekommt.

 

5. Kaufmann

Infos zum Kaufmann
Man kann nur Kaufmann werden, wenn man von einem Stadtherr mit dem benötigten Stadtupgrade dazu ernannt wird.
Ob ein Stadtherr gerade einen Kaufmann sucht, kannst du in dem jeweiligen Städteforum nachlesen.
Die Lizenz ist an den Stadtherr gebunden und verfällt bei Absetzung des Stadtherr mit sofortiger Wirkung!
Der Kaufmann ist dazu da, Verkaufsräume zu verwalten. Die Einnahmen, die ein Kaufmann macht, dienen nicht nur zum eigenen Gewinn. Er muss davon Steuern an den Stadtherrn entrichten (siehe unten). Auch ist es wichtig, dass ein Kaufmann Werbung für seine Mall schaltet. Dadurch findet er neue Mieter und zeigt den bereits vorhandenen Mietern, dass es sich lohnt bei ihm einen Laden zu mieten. Wenn man also geschickt Werbung macht, kann man seine Mall zum Blühen bringen. Eine Mall ist für einen Stadtherrn deshalb interessant, weil sie die Stadt im Gesamten aufwertet und dadurch das Interesse und die Grundstückspreise steigen können. Außerdem benötigt ein Stadtherr das Kaufmannspaket, um zu einer Metropole zu werden. Also ein Tipp an alle Kaufmänner: Lasst euch nicht einreden, ihr MÜSSTET die Kosten für das Paket übernehmen! Taler die ihr für den Kaufmannstitel an den Stadtherr gibt sind WEG und ihr habt keinerlei Anrecht mehr darauf!
Die Mietpreise für die Räume bestimmt der Kaufmann selbst. Die Dauer des Vermietens MUSS aber auf 10 Tage eingerichtet sein, um einen fairen Konkurrenzkampf zu gewährleisten. Solange das Vermietsschild aktiv genutzt wird, kann und darf der Mietpreis nicht verändert werden!
Für Bau und Inneneinrichtung des Handelscenters ist der Stadtherr zuständig. Der Kaufmann verwaltet später wirklich nur die Räume. Absprachen dürfen zwischen Kaufmann und Stadtherr getroffen werden – müssen aber unter den beiden im Streitfall komplett alleine geklärt werden. Das Team wird sich nicht einmischen, da es eine klare Vorgabe gibt.
Wenn ein Mieter das Mietverhältnis nicht verlängert und im Verkaufsraum Kisten zurück bleiben, kann der Kaufmann den Raum räumen lassen. Jeglicher Inhalt des Verkaufraumes wird von einem Admin konfisziert und gelöscht – der Kaufmann hat KEINEN Anspruch auf diesen.
Sollte ein Kaufmann seine Grundstücke nicht nach Vorgabe definieren, einen Shop betreiben dessen Grundstücksnamen nicht nach Vorgabe ist oder seine aktuelle Lizenz übersteigen wird die Lizenz dem Stadtherr entzogen und weitere harte Disziplinarmaßnahmen folgen.
Außerdem darf ein Kaufmann keinen anderen Shop, außer in seiner eigenen Mall, besitzen. D.h. dass er auch keinen Shop am Spawn oder in einer anderen Mall haben darf. Er sollte sich eher stets darum bemühen, dass seine eigene Mall bekannt wird und floriert.
Die Kutscher am Eldermarkt bieten den Städten eine Möglichkeit Spieler via Warppunkt direkt zu der Mall einer Stadt zu bringen.
Die Änderung des entsprechenden Warppunktes in der Stadt kann vom Kaufmann beantragt werden und kostet ihn eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 100.000 Taler.
  1. muss vom Stadtherrn ernannt werden.
  2. ist nicht kündbar, solange er sich an die Regeln hält.
  3. darf nur in einer Stadt mit der nötigen Erweiterung sein Kaufzentrum führen.
  4. muss alle seine Verkaufsräume übersichtlich in einem Gebiet haben.
  5. bestimmt für die Räume die Höhe der Miete selbst.
  6. darf nur Mietschilder mit einer fixen Laufzeit von 10 Tagen erstellen.
  7. darf keinen Zugriff auf Inhalte der Vermieteten Shops ausüben!
  8. darf Mietschilder in keinem Fall zubauen, außer es fand ein Kaufmannswechsel statt und ein Mieter eines Shops hat ein Vormietsrecht. NUR nach Rücksprache und Anweisung eines Richter+ ist ein Zubauen gestattet. Das Vormietsrecht besteht immer so lange wie die maximale Länge der Mietzeit betragen kann.
  9. gehören keine Inhalte in Verkaufsräumen, die ein Mieter liegen gelassen hat. Diese werden ausnahmslos entfernt!
  10. darf die Mietpreise nur ändern solange das Mietschild nicht aktiviert ist.
  11. darf keinen Marktstand am Spawn oder in anderen Malls mieten! Er soll dafür sorgen, dass seine EIGENE Mall floriert!
  12. darf einen Shop in seiner Mall haben ohne ein Mietsschild zu nutzen. Dieser Raum zählt aber als Verkaufsraum.
  13. muss wöchentlich je Verkaufsraum 2000 Taler Steuern an den Stadtherrn zahlen.
  14. darf Shops in einer maximalen Größe von 5000 Volumenblöcken erstellen.

 

6. Gastwirt

Infos zum Gastwirt
Man kann nur Gastwirt werden, wenn man von einem Stadtherr mit dem benötigten Stadtupgrade dazu ernannt wird.
Ob ein Stadtherr gerade einen Gastwirt sucht, kannst du in dem jeweiligen Städteforum nachlesen.
Die Lizenz ist an den Stadtherr gebunden und verfällt bei Absetzung des Stadtherr mit sofortiger Wirkung!

Der Gastwirt ist dazu da, Wohnräume zu verwalten. Die Einnahmen, die ein Gastwirt macht, dienen nicht nur zum eigenen Gewinn. Er muss davon Steuern an den Stadtherrn entrichten. Auch ist es wichtig, dass ein Gastwirt Werbung für sein Gasthaus schaltet. Dadurch findet er neue Mieter. Wenn man also geschickt Werbung macht, kann man sein Gasthaus zum Blühen bringen. Ein Gasthaus ist für einen Stadtherr deshalb interessant, weil es die Stadt im Gesamten aufwertet und neue bereits ganz am Anfang auf die Stadt aufmerksam gemacht werden. Die Chance, dass sich jemand dort ein Grundstück holt, wo er ein Gasthauszimmer hatte, ist hoch. Außerdem benötigt ein Stadtherr das Gastwirtpaket, um zu einer Metropole zu werden. Also ein Tipp an alle Gastwirte: Lasst euch nicht einreden, ihr MÜSSTET die Kosten für das Paket übernehmen! Taler die ihr für den Gastwirttitel an den Stadtherr gibt sind WEG und ihr habt keinerlei Anrecht mehr darauf!

Die Mietpreise für die Räume bestimmt der Gastwirt selbst. Die Dauer des Vermietens MUSS aber auf 5 Tage eingerichtet sein, um einen fairen Konkurrenzkampf zu gewährleisten. Solange das Vermietschild aktiv genutzt wird, kann und darf der Mietpreis nicht verändert werden!

Für Bau und Inneneinrichtung des Gasthauses ist der Stadtherr zuständig. Der Gastwirt verwaltet später wirklich nur die Wohnungen. Absprachen dürfen zwischen Kaufmann und Stadtherr getroffen werden – müssen aber unter den beiden im Streitfall komplett alleine geklärt werden. Das Team wird sich nicht einmischen, da es eine klare Vorgabe gibt.

Wenn ein Mieter das Mietverhältnis nicht verlängert und im Zimmer Kisten zurück bleiben, kann der Gastwirt den Raum räumen lassen. Jeglicher Inhalt des Zimmers wird von einem Admin konfisziert und gelöscht – der Gastwirt hat KEINEN Anspruch auf diesen.

Sollte ein Gastwirt seine Grundstücke nicht nach Vorgabe definieren, eine Zimmer betreiben dessen Grundstücksnamen nicht nach Vorgabe ist oder seine aktuelle Lizenz übersteigen wird die Lizenz dem Stadtherr entzogen und weitere harte Disziplinarmaßnahmen folgen.

Die NPCs beim Gasthaus zur Mühle bieten den Städten eine Möglichkeit Spieler via Warppunkt direkt zu dem Gasthaus einer Stadt zu bringen.
Die Änderung des entsprechenden Warppunktes in der Stadt kann vom Gastwirt beantragt werden und kostet ihn eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 100.000 Taler.

  1. muss vom Stadtherrn ernannt werden.
  2. ist nicht kündbar, solange er sich an die Regeln hält.
  3. darf nur in einer Stadt mit der nötigen Erweiterung sein Gasthaus führen.
  4. muss alle seine Gasthauszimmer übersichtlich in einem Gebiet haben.
  5. darf nur Mietsschilder mit einer Laufzeit von 5 Tagen erstellen.
  6. bestimmt für die Zimmer die Höhe der Miete selbst.
  7. darf keinen Zugriff auf Inhalte der Vermieteten Zimmer ausüben!
  8. darf Mietschilder in keinem Fall zubauen, außer es fand ein Gastwirtwechsel statt und ein Mieter eines Zimmers hat ein Vormietsrecht. NUR nach Rücksprache und Anweisung eines Richter+ ist ein Zubauen gestattet. Das Vormietsrecht besteht immer so lange wie die maximale Länge der Mietzeit betragen kann.
  9. gehören keine Inhalte in Zimmern, die ein Mieter liegen gelassen hat.
  10. darf die Mietpreise nur ändern solange das Mietschild nicht aktiviert ist.
  11. muss wöchentlich je Zimmer 500 Taler Steuern an den Stadtherrn zahlen.
  12. muss Zimmer mit folgenden Mindestmaßen definieren: Fläche 20 Block, Höhe 2 Block, je Schenkel 3 Block.

 

7. Events

  1. Jegliche Art von Events müssen angemeldet werden.
    Events sind Veranstaltungen oder Aktionen die beworben werden um andere Spieler anzulocken oder zu unterhalten.
  2. Das bewerben von kleineren Geschenken oder üblichen Mitgaben beim kauf eines neuen Grundstücks in der Stadt werden nicht als Event gewertet.
    z.B. Stadtfarm, Paket Essen als Empfang, kostenlose Tiere oder Samen um eine Farm aufzubauen.

 

8. Sondervereinbarungen

  1. Bauliche Sondervereinbarungen jeglicher Art sind gestattet.
  2. Es ist erlaubt und erwünscht, bei Grundstücksgebieten auf gleichbleibende Sondervereinbarungen in den Regeln hinzuweisen. Es ist allerdings kein Ersatz für die eigentliche Sondervereinbarung. Diese muss erstellt werden.
  3. Vorgaben zum Verhalten von Besitzer oder Stadtherr sind nicht gestattet.
  4. Vereinbarungen dürfen nicht auf Namen von Spielern oder Städten bezogen werden. Die Stadt wird mit der Stadtnummer angegeben. Der/die Besitzer/in eines Grundstücks wird mit “der/die Grundstücksbesitzer/in” angegeben.
  5. Es ist strengstens untersagt, Spieler zu Änderungen von Sondervereinbarungen zu zwingen oder zu drängen.

 

 

Infos

Bearbeitungsgebühren bei einer Stadt
  1. 2.Stadtherrn/Kaufmann/Gastwirt eintragen/austragen oder umändern je 100.000 Taler
  2. Warppunkt von Stadt/Mall/Gasthaus versetzen: 100.000 Taler
  3. Jede Änderung (auch mehrere Schilder) am Portal: 10.000 Taler (wird bei Stadtherr etc. addiert)
  4. Owner in ein Grundstück eintragen/austragen: 1.000 Taler
  5. Grundstück löschen, weil falsch definiert wurde: 1.000 Taler
  6. Klärung von Baurechten, weil GS doppelt definiert wurde: 10.000 Taler
  7. Ticketbearbeitung bei zu früh erstelltem Enteignungsticket: 100.000 Taler
  8. Versetzen des Leuchtfeuers: 50.000 Taler
  9. Das Festsetzen von Sondervereinbarungen für Grundstücke kostet je Grundstück 10.000 Taler
  10. Das ändern von Sondervereinbarungen von Grundstücken kostet je Grundstück 5.000 Taler
Rückgabe einer Stadt
Wenn ein Stadtherr seine Stadt nicht mehr weiterführen möchte, kann er das BuildingDave mitteilen. Ein Rücktritt ist dann nicht mehr machbar!
Der Wert der Stadt wird ermittelt und an den Stadtbesitzer teilweise ausgezahlt.
Stadtbesitzer, die Ihre Stadt aufgeben, sind 2 Monate gesperrt eine Stadt zu erwerben oder zu gründen.

Sollte jemand als 2.Stadtherr eingetragen sein, geht man im Normalfall davon aus, dass dieser auch viel in die Stadt investiert hat.
Im Falle einer Enteignung oder eines Rücktritts des Stadtherrn hat somit der 2.Stadtherr ein Vorkaufsrecht.
Er darf also die Bitte an BuildingDave äußern, diese Stadt ohne Versteigerung zu übernehmen.
Die Bedingungen werden von BuildingDave dann genannt.

Solltet Ihr jemanden als 2.Stadtherrn für eure Stadt ernennen, müsst ihr diesem ABSOLUT vertrauen. Wenn es zu Streit wegen
Missbrauchs der Rechte kommt, ist dafür NICHT das Team zuständig. Also überlegt euch, wen Ihr eintragen lasst.

Ausbaustufen einer Stadt
  1. Beim Erwerb einer Stadt ist diese im Stadium Siedlung
    • 150×150 Block groß
    • 22.500 Block Gesamtfläche
    • 1000 Taler Steuern am Tag
  2. Upgrade auf Dorf
    • 200×200 Block groß
    • 40.000 Block Gesamtfläche
    • 1500 Taler Steuern am Tag
    • Preis 1.000.000 Taler
  3. Upgrade auf Stadt
    • 300×300 Block groß
    • 90.000 Block Gesamtfläche
    • 3500 Taler Steuern am Tag
    • Preis 2.000.000 Taler
  4. Upgrade auf Großstadt
    • 450x450Block groß
    • 202.500 Block Gesamtfläche
    • 7000 Taler Steuern am Tag
    • Preis 15.000.000 Taler
    • darf ein Leuchtfeuer setzen lassen
    • bekommt ein Portal aus Quarz im Portalraum
    • Stadtherr hat das Recht ElderTrain zum erstellen einer Zugstrecke zu nutzen.
  5. Upgrades VOR Metropole
    1. Kaufmann
      • Preis: 5.000.000 Taler
      • 4 Verkaufsräume dürfen betrieben werden
    2. Gastwirt
      • Preis: 5.000.000 Taler
      • 15 Gasthauszimmer dürfen betrieben werden
  6. Upgrade auf Metropole
    1. Upgrade
      • 500×500 Block groß
      • 250.000 Block Gesamtfläche
      • 10.000 Taler Steuern am Tag
      • Preis 10.000.000 Taler
      • +1 Verkaufsraum (Insgesamt 5)
      • +5 Gastwirtzimmer (Insgesamt 20)
    2. Upgrade
      • 550×550 Block groß
      • 302.500 Block Gesamtfläche
      • 15.000 Taler Steuern am Tag
      • Preis 15.000.000 Taler
      • +1 Verkaufsraum (Insgesamt 6)
      • +5 Gastwirtzimmer (Insgesamt 25)
    3. Upgrade
      • 600×600 Block groß
      • 360.000 Block Gesamtfläche
      • 20.000 Taler Steuern am Tag
      • Preis 20.000.000 Taler
      • +1 Verkaufsraum (Insgesamt 7)
      • +5 Gastwirtzimmer (Insgesamt 30)
    4. Upgrade
      • 650×650 Block groß
      • 422.500 Block Gesamtfläche
      • 25.000 Taler Steuern am Tag
      • Preis 30.000.000 Taler
      • +1 Verkaufsraum (Insgesamt 8)
      • +10 Gastwirtzimmer (Insgesamt 40)
    5. Upgrade
      • 700×700 Block groß
      • 490.000 Block Gesamtfläche
      • 30.000 Taler Steuern am Tag
      • Preis 50.000.000 Taler
      • +2 Verkaufsräume (Insgesamt 10)
      • +10 Gastwirtzimmer (Insgesamt 50)
      • Stadtherr bekommt den Titel Baron