Gilden

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Allgemein

Gilden sind Spielergemeinschaften in Eldercraft, die Auftraggebern bestimmte Dienstleistungen anbieten oder ausgeschriebene Aufträge erfüllen. Sie sind somit mit Firmen in der heutigen Zeit vergleichbar.

Dienstleistungen können z.B. Vor- und Nachbauten, Aushub- und Abrissarbeiten, Materialbeschaffungen oder auch die Produktion bestimmter Items sein.

Organisation

Gilden bestehen aus einem Gildenleiter und optional ein oder mehreren Mitarbeitern.

Gildenleiter

Der Gildenleiter ist für die Beschaffung bzw. Annahme von Aufträgen sowie die Rekrutierung, Einsatzplanung und Entlohnung von Mitarbeitern zuständig. Er ist gegenüber den Auftraggebern für die Einhaltung geschlossener Verträge verantwortlich.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiter einer Gilde verpflichten sich freiwillig, beauftragte Arbeiten absprachegemäß zu erledigen. Sie werden vom Gildenleiter für ihre Arbeit mit Talern entlohnt.

Gründung

Jedem Spieler, der mindestens den Rang “Bürger” hat, steht es frei, eine Gilde zu gründen. Hierzu ist im Forum Gildenvorstellungen ein Beitrag zu erstellen. Ziel hierbei ist es, Auftraggebern wie Arbeitsuchenden möglichst alle Informationen über die Gilde auf einen Blick zu ermöglichen. Daher sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Name der Gilde
  • Name des Gildenleiters
  • Angebotene Dienstleistungen
  • Bezahlungskonditionen für Mitarbeiter
  • Vorstellungstext

Die Verwendung des Wortes “Elder” sowie von Namen realer Unternehmen im Namen der Gilde ist nicht gestattet. Die Erwähnung eigener Gilden-Websites ist nicht erlaubt.

Im so erstellten Beitrag können später von Auftraggebern Rezensionen als Antwort verfasst werden.

 

Mitarbeiter- bzw. Arbeitsuche

Sowohl für den Gildenleiter als auch für Arbeitsuchende besteht die Möglichkeit, ingame im Handelschat sowie im Forum Arbeitsmarkt nach Mitarbeitern respektive Stellenangeboten zu suchen.

Arbeitsverhältnisse dürfen nur mit Spielern geschlossen werden, die mindestens den Rang “Bürger” haben. Siehe hierzu Regeln zum Land der Elder.

Werbung

Werbung für die Gilde darf nur durch den Gildenleiter und im Chat ausschließlich im Handelschat getrieben werden. Siehe hierzu Allgemeine Regeln.

Auftragssuche

Das Forum Ausschreibung von Aufträgen bietet Gilden die Möglichkeit, sich auf bestehende Ausschreibungen zu bewerben und so lukrative Arbeitsaufträge zu erhalten.

Verträge zwischen Gilde und Auftraggeber

Verträge zwischen Gilden und Auftraggebern sind keine Pflicht, bieten beiden Parteien aber eine Sicherheit über die korrekte Einhaltung der vereinbarten Konditionen, da nur bei einem bestehenden Vertrag im Zweifel das Team eingreifen und vermitteln kann.

Darüberhinaus bieten Verträge auch den Mitarbeitern der Gilde Einsicht in die Konditionen des Auftrages. Dadurch können Sie besser abschätzen, ob ihre eigenen Arbeitskonditionen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Ablauf

Ein Vertrag wird immer vom Auftraggeber im Forum Verträge zwischen Gilden und Auftraggeber erstellt und beinhaltet die genauen Forderungen über die zu erbringenden Leistungen sowie den Erbringungszeitraum und Fertigstellungstermin.

Der Vertrag wird anschließend vom Team geprüft und freigeschaltet.

Im nächsten Schritt bestätigt der auftragnehmende Gildenleiter die Annahme des Vertrages als Antwort auf den Beitrag. Der Vertrag ist nun bindend und kann nur bei Verletzungen der Serverregeln und Grundsätze annuliert werden.

Änderungen am Vertrag können nur noch durch Antwort auf den Beitrag vorgenommen werden und müssen im Gegenzug erneut angenommen werden.

Jegliche Kommunikation bezüglich des im Vertrag genannten Auftrages, wie z.B. Fertigstellung des Auftrags, Erhalt der vereinbarten Zahlung, aber auch Beanstandungen wie Termin- oder Zahlungsverzug, ist als Antwort unter dem Beitrag zu verfassen. Dabei ist der Vertragspartner jeweils mit @Name zu markieren, damit er vom System benachrichtigt wird.

Inhalt

Folgende Angaben sind zu machen:

  • Name des Auftraggebers
  • Name des Gildenleiters
  • Bezeichnung des Auftrags
  • Terminierung
  • Detaillierte Beschreibung des Arbeitsauftrags
  • Bezahlungskonditionen
  • evtl. Bonusbezahlungen
  • Strafen bei Verspätung/Nichterfüllung