Wechsel eines Stadtpostens
Allgemein
Ihr wollt wissen wie ihr einen Wechsel eures 2. Stadtherrn/in / Gastwirt/in / Kaufmann/frau durchführt?
Dazu findet ihr hier weitere Information, was zu beachten ist, wenn ihr einen dieser Posten eintragen / austragen / wechseln wollt.
2. Stadtherr/in
Ihr wollt eure/n 2. Stadtherr/in kündigen und/oder eine/n neue/n ernennen? Dann findet ihr hier eine Anleitung:
Kaufmann/frau
Ihr wollt eure/n Kaufmann/frau kündigen und/oder eine/n neue/n ernennen? Dann findet ihr nachfolgend was ihr dazu wissen müsst.
Die Mietschilder werden nur von einem/einer Richter/in zugebaut, nicht vom Stadtteam selber!
Wichtig ist noch: der/die neue Kaufmann/frau darf keinen Shop mehr am Markt oder in einer anderen Mall besitzen oder muss diesen sofort auslaufen lassen!
Die Vormieter der einzelnen Shops können bereits nach der Eintragung des/der Kaufmanns/frau angeschrieben werden, näheres dazu unter Schritt 5.
Somit wäre der Wechsel vollzogen.
Gastwirt/in
Ihr wollt eure/n Gastwirt/in kündigen und/oder eine/n neue/n ernennen? Dann findet ihr nachfolgend einen Leitfaden.
Die Mietschilder werden nur von einem/einer Richter/in zugebaut nicht vom Stadtteam selber!
Die Vormieter der einzelnen Gasthauszimmer können bereits nach Eintragung des/der Gastwirt/in angeschrieben werden, näheres dazu unter Schritt 5.
Somit wäre der Wechsel vollzogen.